Änderungen an einzelnen Fahrzeugen

§33 Kraftfahrgesetz (KFG 1967)

Sie haben an Ihrem Kraftfahrzeug oder Anhänger technische Änderungen vorgenommen und möchten dafür eine entsprechende Genehmigung beantragen?

 

Wir möchten Sie gerne bei Ihrem Vorhaben unterstützen und für Sie folgende, optionale Aufgaben übernehmen.

 

  • Beratung über die Möglichkeit und Erlaubtheit im Vorfeld des Projektes
  • Begutachtung des umgerüsteten Fahrzeuges
  • Gutachtenerstellung
  • Abwicklung des Genehmigungsverfahrens mit den Behörden

 

Detailiertes Informationsmaterial zum Thema Fahrzeugumrüstung und Genehmigung (Tuning und Typisierung) finden Sie hier.