Prüfung nach Aufstellung (§10 AM-VO)
Für den Fall, dass die folgenden Arbeitsmittel ortsveränderlich eingesetzt werden, sind sie nach jeder Aufstellung an einem neuen Einsatzort vor ihrer Verwendung einer Prüfung zu unterziehen:
- Krane
- Sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden und Zuggeräte
- Arbeitsmittel zum Heben von ArbeitnehmerInnen
- Arbeitsmittel zum Heben von Arbeitskörben
- Mechanische Leitern
- usw.