Prüfung nach Aufstellung (§10 AM-VO)

Für den Fall, dass die folgenden Arbeitsmittel ortsveränderlich eingesetzt werden, sind sie nach jeder Aufstellung an einem neuen Einsatzort vor ihrer Verwendung einer Prüfung zu unterziehen:

 

  • Krane
  • Sonstige kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, Winden und Zuggeräte
  • Arbeitsmittel zum Heben von ArbeitnehmerInnen
  • Arbeitsmittel zum Heben von Arbeitskörben
  • Mechanische Leitern
  • usw.