Prüfpflichtige Arbeitsmittel

Arbeitsmittel im Sinne der Arbeitsmittelverordnung sind alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch ArbeitnehmerInnen vorgesehen sind. Arbeitsmittel dürfen entsprechend ihrer Bestimmung nur dann verwendet werden, wenn die für sie erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden.

 

Zu den in der Arbeitsmittelverordnung angeführten, prüfpflichtigen Arbeitsmitteln, gehören insbesondere auch Fahrzeughebebühnen, kraftbetriebene Türen und Tore, Hub-, Kipp- und Rolltore, Beförderungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern sowie Aufzüge, Leitern, Gerüste, Dampfkessel, Druckbehälter, Feuerungsanlagen, Behälter, Silos, Förderleitungen etc.