Abnahmeprüfung (§7 AM-VO)
Folgende Arbeitsmittel sind beispielsweise vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung zu unterziehen:
- Kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten, die vor der Verwendung eingebaut oder montiert werden müssen
- Fahrzeughebebühnen
- Auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände
- Kraftbetriebene Türen und Tore, einschließlich solcher von Fahrzeugen
- Kräne einschließlich Ladekräne auf Fahrzeugen
- usw.
Wir beraten Sie gerne und individuell über die notwendigen Prüfungen Ihrer Einrichtungen.